1. Das Tragen von FFP-2-Masken (oder vergleichbarer Atemschutz z. B. KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) in Arztpraxen ist bundesweit vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 verpflichtend. Diese Regelung im Infektionsschutzgesetz (IfSG) trifft Patienten und Besucher in medizinischen Einrichtungen, unter anderem auch in ärztlichen Praxen.
2. Patienten und Besucher müssen Masken selbst stellen.